Darum ist der Einsatz eines Dokarchivs für KMUs notwenig!

Der Gesetzgeber verlangt förmlich den Einsatz eines DMS in jedem deutschen Unternehmen.

Kennen Sie alle gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentenhaltung in Ihrem Unternehmen?

  • Aufbewahrungspflichten in Papier und elektronisch, solange unveränderbar
  • E-Rechnungspflicht ab 2025
  • Dokumentationspflichten für technische Dokumente
  • Buchführungspflichten gerade bei der digitalen Archivierung und Unveränderbarkeit
  • Verfahrensdokumentation muss für jede Softwarelösung vorhanden sein
  • Datenschutz und Löschfristen

Aufbewahrungspflichten am Beispiel eines Handwerksunternehmen

Dokumentenart Gesetzliche Grundlage Aufbewahrungsfrist Bemerkung
Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Kassenbelege) §§ 238, 257 HGB / § 147 AO 8 Jahre Papier oder digital, revisionssicher archivieren
Jahresabschlüsse, Bilanz, GuV §§ 238, 257 HGB / § 147 AO 8 Jahre Digital erlaubt, muss unveränderbar sein
Verträge (z. B. mit Kunden, Lieferanten) § 147 AO, HGB 6–8 Jahre Kundendaten regelmäßig prüfen
Angebote und Auftragsbestätigungen § 147 AO, HGB 6 Jahre Auch bei nicht erfolgtem Auftrag
Geschäftsbriefe (schriftlich & elektronisch) § 257 HGB 6 Jahre Auch E-Mails mit geschäftlichem Inhalt
Arbeitsverträge / Lohnabrechnungen § 147 AO, Arbeitsrecht 6 Jahre Auf Lohnabrechnungen DSGVO beachten
Nachweise für Bauleistungen (VOB/B) VOB/B, ggf. BGB 5 Jahre (nach BGB), empfohlen: 10 Jahre Leistungsnachweise & Bautagesberichte wichtig
Datenschutz-Verzeichnis (DSGVO) Art. 30 DSGVO aktuell halten Regelmäßig aktualisieren
Verfahrensdokumentation (GoBD) GoBD (BMF-Schreiben) aktuell halten Zwingend bei digitaler Buchführung
Wartungs- und Prüfprotokolle BetrSichV, DGUV Vorschriften bis zur nächsten Prüfung, empfohlen: 5 Jahre Inspektionen dokumentieren
CE-Dokumentation bei Produktverkauf Produkthaftungsgesetz / CE-Richtlinien so lange Produkt im Markt, min. 10 Jahre Nur bei Herstellung oder Import erforderlich
Sicherheitsunterweisungen & Schulungsnachweise DGUV Vorschriften / ArbSchG 3–5 Jahre Pflicht für Arbeitsschutz
Elektronische Rechnungen (ab 2025 verpflichtend) § 14 UStG / E-Rechnungsverordnung 10 Jahre Standard ab 2025 – vorbereiten
Handwerkskarte / Gewerbeanmeldung HwO, GewO dauerhaft Handwerkskammer stellt Bescheinigung aus
Nachweise zur Betriebshaftpflicht Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dauerhaft Policen & Schadensfälle dokumentieren

Löschfristen am Beispiel eines Handwerksunternehmen

Datenkategorie Löschfrist Rechtsgrundlage / Bemerkung
Bewerbungsunterlagen (nicht eingestellt) 6 Monate nach Absage § 21 Abs. 5 AGG (Beweissicherung)
Mitarbeiterdaten (nach Ausscheiden) 3 Jahre (zivilrechtl. Verjährung) Einzelfälle prüfen (z. B. Lohnsteuer: 10 Jahre nach AO)
Lohn- und Gehaltsdaten 10 Jahre § 147 AO – steuerlich relevante Unterlagen
Kundenstammdaten ohne aktive Beziehung 3–5 Jahre nach letztem Kontakt Einzelfallprüfung, evtl. längere Fristen bei Werkverträgen
Kundendaten mit Rechnung 8 Jahre § 147 AO – steuerliche Aufbewahrungspflicht
E-Mails mit personenbezogenen Daten 6 Jahre oder kürzer DSGVO-konform, geschäftsrelevant = HGB/AO beachten
Videoüberwachung Max. 72 Stunden § 4 BDSG (neu), DSGVO Art. 6

Ohne Dokumentenarchiv kann es schnell rechtliche Probleme geben

Mit dem Einsatz eines Dokumentenarchivs sichern Sie sich gegen heute unbekannte Probleme im Bereich Datenschutz oder der nachweislichen Unveränderbarkeit von Dokumenten ab.

Egal ob das Finanzamt oder ein Gericht von Ihnen verlangt, Ihre Pflichten nachzuweisen. Mit der Historie können Sie jederzeit den jeweiligen Dokumentenverlauf nachweisen. Ein Dokumentenarchiv ist Ihre technisch, praktische Versicherung für den Umgang mit Dokumenten in Ihrem Unternehmen.

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